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Neue Förderungsmöglichkeit: „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine neue Förderung ins Leben gerufen. Ziel ist das Innovations- und Wettbewerbspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Wer wie unter die Förderung fällt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Programme „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ und „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“ in einem neuen Förderprogramm, das speziell auf KMU zielt, zusammengefasst. Das Programm wird zusätzlich aus Mitteln des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ kofinanziert.

Wesentliche Merkmale des Programms sind:   

  • Themenoffenheit für sämtliche Aspekte der betrieblichen Wertschöpfung (Integration von Produkten, Dienstleistung und Arbeit) 

  • Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben mit einer Projektlaufzeit von 2 bzw. 3 Jahren bei ESF-Kofinanzierung. 

  • Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition und mittelständische Unternehmen mit maximal 1.000 Beschäftigten bzw. einem Jahresumsatz von max. 100 Millionen Euro. 

  • Die Antragstellung soll an zwei jährlichen Stichtagen im Jahr möglich sein: Am 15. April (eher technologisch geprägte Ansätze, nicht ESF-kofinanziert) und am 15. Oktober (eher nicht-technische Ansätze, ESF-kofinanziert). 

  • Die zuwendungsfähigen Kosten betragen grundsätzlich 50% und können für Unternehmen nach KMU-Definition um 10% erhöht werden. Für ESF-kofinanzierte Projekte (Oktober-Stichtag) kann die Beihilfeintensität für KMU um 20% erhöht werden. 

  • Das Verfahren ist zweistufig angelegt (Projektskizze, Förderantrag).   

Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich für eine Erstberatung an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (www.foerderinfo.bund.de) zu wenden. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme wurde der Projektträger Karlsruhe (PTKA) (Tel: 0721-608-26567, info@ptka.kit.eu) beauftragt. 

 

Stand: 5. September 2023